In der Anweisung Nr. 36 gibt das Eisenbahn-Bundesamt bekannt, dass zur Gewährleistung der Sicherheit des Eisenbahnverkehrs für den Bereich der Eisenbahnen des Bundes eine Umrüstung der mechanisch betätigten Zwangsbelüftungsventile und der damit verbundenen Bodenventile erforderlich ist, damit die Ventile auch bei Verformungen des Tanks dicht bleiben. Für die Umrüstungen sind vom Eisenbahn-Bundesamt zugelassene technische Lösungen zu verwenden. Alle betroffenen Kesselwagen müssen bis spätestens 31. Dezember 2001 umgerüstet sein, und die betroffenen Einsteller müssen dem EBA vom Fortschritt der Umrüstungsaktion berichten. Als Grund für diese Maßnahme wird genannt, dass die mechanisch betätigten Zwangsbelüftungsventile an Mineralölkesselwagen bei mehreren Eisenbahnunfällen ein kritisches Verhalten gezeigt haben und sich dadurch Unfallschäden - insbesondere beim Transport von entzündbaren Stoffen der Klasse 3 mit einem Flammpunkt unter 23 °C - drastisch vergrößert haben.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Nr. 36 Anweisung (Allgemeinverfügung) des Eisenbahn-Bundesamtes zu mechanisch betätigten Zwangsbelüftungsventilen an Tanks von Eisenbahnkesselwagen



    Erschienen in:

    Verkehrsblatt ; 54 , 5 ; 70


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2000


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch