Das Recht zur privaten Nutzung eines Dienstwagens durch den Arbeitnehmer bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen ihm und dem Arbeitgeber. Es liegt in der freien Entscheidung des Arbeitgebers, ob er dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen überlassen will und in welchem Umfang dieser zu nutzen ist. Er entscheidet über das Recht zur dienstlichen und privaten Nutzung des Fahrzeugs. Enthält der Arbeitsvertrag keine zusätzlichen Einzelheiten, kann der Umfang dieses Nutzungsrechts streitig werden. Der Text gibt Aufschluss über die Themen Dienstwagen und Arbeitsunfähigkeit, Dienstwagen und Urlaub, Dienstwagen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu dem Thema werden aufgeführt.
Die private Nutzung eines Dienstwagen
Streitpunkt in arbeitsgerichtlichen Verfahren
FB/IE ; 49 , 1 ; 39-41
2000-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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