Auch bei der Konzipierung von Triebsträngen für Aufzugsanlagen ist ein vorteilhafter Kompromiss aus erforderlichen Ressourcen und erzielbaren technischen (Leistungs-)Daten wünschenswert. Speziell bei Triebsträngen mit Riementrieb bedarf die mit wenigstens einem Riemen interagierende Welle einer konstruktiven Optimierung, um Verbesserungspotentiale auch hinsichtlich weiterer Komponenten des Triebstrangs ausschöpfen zu können. Erfindungsgemäß wird die Treibzone der Welle mit einem Größenverhältnis der Riemenbreite zur Treibzonenbreite von mindestens 0,5 derart in Abhängigkeit von der Riemenbreite dimensioniert, dass die Treibzonenbreite und damit die absolute Länge der Welle in Abhängigkeit von der Riemenbreite minimiert ist. Hierdurch kann ein besonders vorteilhafter Kompromiss basierend auf einer Abhängigkeit vom eingesetzten oder potentiell verwendbaren Riemen gefunden werden, also auf sehr spezifische Weise für den jeweiligen Triebstrang, und bei Festlegung auf bestimmte Riementypen oder -größen wahlweise auch im Sinne einer standardisierbaren Auslegungsrichtlinie.
Triebstranganordnung für eine Riementriebseinheit einer Aufzugsanlage sowie entsprechende Welle und deren Verwendung
2023-12-14
Patent
Electronic Resource
German
European Patent Office | 2024
|European Patent Office | 2024
|European Patent Office | 2023
|European Patent Office | 2024
|European Patent Office | 2024
|