Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen : in amtlicher deutscher Übersetzung; Bekanntmachung in der Fassung des Amendments (Amdt) 25-89 vom 10. April 1991: Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe; selbstentzündliche Stoffe; Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln; Klasse 5: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide
1991
S. 4000 - 5999
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German