Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen : in amtlicher deutscher Übersetzung; Bekanntmachung in der Fassung des Amendments (Amdt) 25-89 vom 10. April 1991: Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff; Klasse 2: Gase - verdichtet, verflüssigt oder unter Druck gelöst; Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
1991
S. 1000 - 3395
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German