Die Rechenverfahren für die Berechnung der Beurteilungspegel an Straßen und Schienenwegen sind der 16. Verordnung zur Durchführung der Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Information Schall 03 zu entnehmen. Ausgehend von einem Grundwert, der den Mittelungspegel pro Stunde für einen Zug mit der Geschwindigkeit 100 km/h, Zuglänge 100 m und zu 100 % aus scheibengebremsten Fahrzeugen darstellt, können für andere Parameter alle Umrechnungen durchgeführt werden. Erforderlich sind Betriebs- und Streckendaten und die Angaben über die Bremsbauart. Bei Teilstrecken über Brücken wird ein einheitlicher Zuschlag von 3 dB(A) berücksichtigt. Die die Immission beschreibende Formel berücksichtigt neben dem Emissionspegel die Teilstücklänge, die Pegeldifferenz durch Richtwirkung und Abstand, Hindernisse, Reflexionen und Bahnhöfe. Die Auswertung wird durch einheitliche Berichtsgestaltung und Rechnerprogramme sichergestellt.
Das Berechnungsverfahren 'Schall 03' für Schienenverkehrslärm
'Schall' 03 - method of calculation of railwaynoise
Zeitschrift für Lärmbekämpfung ; 38 , 5 ; 122-127
1991
6 Seiten, 2 Bilder, 1 Tabelle, 12 Quellen
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