Die Rechenverfahren für die Berechnung der Beurteilungspegel an Straßen und Schienenwegen sind der 16. Verordnung zur Durchführung der Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Information Schall 03 zu entnehmen. Ausgehend von einem Grundwert, der den Mittelungspegel pro Stunde für einen Zug mit der Geschwindigkeit 100 km/h, Zuglänge 100 m und zu 100 % aus scheibengebremsten Fahrzeugen darstellt, können für andere Parameter alle Umrechnungen durchgeführt werden. Erforderlich sind Betriebs- und Streckendaten und die Angaben über die Bremsbauart. Bei Teilstrecken über Brücken wird ein einheitlicher Zuschlag von 3 dB(A) berücksichtigt. Die die Immission beschreibende Formel berücksichtigt neben dem Emissionspegel die Teilstücklänge, die Pegeldifferenz durch Richtwirkung und Abstand, Hindernisse, Reflexionen und Bahnhöfe. Die Auswertung wird durch einheitliche Berichtsgestaltung und Rechnerprogramme sichergestellt.


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    Titel :

    Das Berechnungsverfahren 'Schall 03' für Schienenverkehrslärm


    Weitere Titelangaben:

    'Schall' 03 - method of calculation of railwaynoise


    Beteiligte:
    Hugo, K. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1991


    Format / Umfang :

    6 Seiten, 2 Bilder, 1 Tabelle, 12 Quellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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