Stärkere gesetzliche Auflagen für Gefahrgut-Transporte sind zu erwarten. Die Gefahrgut-Beauftragten-Verordnung schreibt vor, daß bestimmte Unternehmen spätestens ab 1.10.1991 einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen haben. Betroffen sind Händler oder Produzenten gefährlicher Güter und Spediteure, Frachtführer und Verpackungsbetriebe, wenn sie jährlich mindestens 50 t gefährliche Güter handhaben. Gefahrgutbeauftragte müssen eine durch nachgewiesene Schulung erworbene Sachkunde nachweisen. Bei der Überwachung von Gefahrguttransporten hat der Gefahrgutbeauftragte schriftliche Aufzeichnungen anzufertigen. Das ECE-Abkommen über die Haftung des Beförderns gefährlicher Güter regelt die Haftung des Frachtführers gegenüber Dritten. Der Beförderer unterliegt der Gefährdungshaftung. Diese erstreckt sich auf Sachschäden, Personenschäden und Umweltschäden sowie auf Maßnahmen zu deren Verhütung. Es ist Versicherungspflicht vorgesehen. Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer werden deshalb ihren Versicherungsschutz ausweiten müssen. Dieses Abkommen wird sich schnell international durchsetzen. (Herrmann)
Mehr Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter
Safer transportation of dangerous goods
Zeitschrift für Logistik ; 11 , 4 ; 22-24
1990
3 Seiten, 3 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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