Mit der europaweiten Harmonisierung der Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) ist diese Vorschrift vor allem für Firmen, die nur den Eigenbedarf oder nur gering gefährliche Güter befördern, nahezu undurchschaubar geworden. Die jeweils zulässigen Höchstmengen, die in Abhängigkeit von der Gefährlichkeit des jeweiligen Gutes nicht unter die Regelungen der GGVS fallen beziehungsweise für die vereinfachte Vorschriften gelten, können nur vom Spezialisten herausgefunden werden. Der Autor hat einige in der Praxis gewonnene Erfahrungen verständlich dargestellt, und er gibt eine Übersicht über die Freimenge und die notwendigen Beförderungspapiere.
Transport gefährlicher Güter
Sicherheitsingenieur ; 25 , 9 ; 26-31
1994-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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