Mit dem Landverkehrsabkommen Schweiz-EU werden der Marktzugang im Straßen- und Schienenverkehr geregelt, Normen und Zulassungsbedingungen im Straßenverkehr harmonisiert und die Verkehrspolitik im Alpenraum koordiniert. Das Schweizer Ziel bei den Verhandlungen war die Durchsetzung der Verlagerungspolitik Straße/Schiene zur Sicherung der Letzteren. Die Güterverkehrskontingente mit den EU-Staaten entfallen und der Transitverkehr durch diese ist frei (Ausnahme: Österreich). Desweiteren wird die große Kabotage (Güterverkehr zwischen zwei Staaten) liberalisiert, während die nationale (Güterverkehr zwischen zwei nationalen Destinationen für ausländische Spediteure) verboten bleibt. Die Schweizer Gewichtslimite für Lastwagen werden schrittweise an europäische Normen angepaßt sowie Vorschriften der Berufszulassung, Lenk- und Ruhezeiten. Gegen Bezahlung eines Trassenpreises gewähren sich EU und Schweiz den gegenseitigen freien Zugang zum Schienennetz. Dieser 'free access' soll Produktivität und Effizienz der Bahn erhöhen und die Güterverlagerung stärken. Die Bewältigung des alpenquerenden Güterverkehrs, Hauptproblem der Verhandlungen, wird durch schrittweise und parallele Erhöhung von Gewichtslimits und Fiskalität gelöst. Als Sicherung vor einer Lastwagenflut wurde eine fiskalische Schutzklausel in das Landverkehrsabkommen eingebaut, sowie das Sonntags- und Nachtfahrverbot aufrechterhalten. Das Abkommen ist der außenpolitische Pfeiler der schweizerischen Verlagerungspolitik von der Straße auf die Schiene. Innenpolitisch ist es durch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die Modernisierung der Bahninfrastruktur und die Bahnreform verankert. Da ein Teil dieser Instrumentarien erst ab 2013 in vollem Umfang greifen, müssen für die Übergangszeiten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Der Bundesrat legt ab 2002 zweijährig einen Verlagerungbericht vor, der die Wirksamkeit der Maßnahmen bewertet. Die flankierenden Maßnahmen beinhalten marktwirtschaftliche Anreize und Instrumente zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Bahnen und Angleichung der Wettbewerbsbedingungen auf Schiene und Straße, zur Produktivitätssteigerung der Bahnen und Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Straße. Das Abkommen ist in vielerlei Hinsicht positiv, da es die langfristige Zusammenarbeit mit der EU sichert, die schweizerische Verlagerungspolitik anerkennt, die Koordination der Alpenverkehrspolitik garantiert, die finanzielle Beteiligung des europäischen Transportgewerbes durch LSVA an der Bahnmodernisierung ermöglicht, das 40-Tonnen-Limit als ökonomisch und ökologisch sinnvolle Norm einführt und den Wettbewerb der Transportunternehmen erhöht. Mit dem Abkommen beginnt ein neues Kapitel ökologischer Verkehrspolitik, das auch anderen Ländern zu Gute kommt.


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    Titel :

    Landverkehrsabkommen Schweiz - EU. Schlüssel zur Umsetzung der schweizerischen Verkehrspolitik


    Beteiligte:
    Friedli, M. (Autor:in)

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2000


    Format / Umfang :

    5 Seiten, 3 Bilder, 2 Tabellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch