Für die technische Weiterentwicklung des Systems Bahn werden seit 1994 von der AEIF (Association pour l'Interoperabilite Ferroviaire) die TSI (Technische Spezifikationen für die Interoperabilität) erarbeitet. Basis dieser Arbeiten ist die Richtlinie 96/48 vom 23.7.1996 die die wesentlichen Ziele der Intereroperabilität, den Anwendungsbereich und die Durchführungsbestimmungen, die Verfahren zur Erarbeitung und Verabschiedung der TSI, grundlegende Anforderungen an Sicherheit, Zuverlässigkeit, Betriebsbereitschaft, Gesundheit und Technische Kompatibilität die vom Gesamt- und von Teilsystemen eingehalten werden müssen sowie das Procedere zur Überwachung festgelegt. Der Richtlinie nachgeordnet sind die TSI der vier strukturbezogenen Teilsysteme Infrastruktur, Energieversorgung, Zugsteuerung und -sicherung, Signalgebung und Fahrzeuge und die TSI der funktionalen Bereiche Instandhaltung und Betrieb. Die dritte Ebene sind europäische Spezifikationen wie CEN, CENELEC, EN. Interoperabilität ist in der Richtlinie 96/48 (Artikel 2b) definiert als Tauglichkeit des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitssystems für den sicheren und durchgehenden Verkehr von Hochgeschwindigkeitszügen. Die Tauglichkeit beruht auf den ordnungsrechtlichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen die zur Erfüllung der Anforderungen gegeben sein müssen. Neben diesem Ziel des freien Güter- und Reiseverkehrs ist noch die Schaffung von technischen Regeln und Normen für den grenzüberschreitenden Bahnverkehr notwendig. Die AEIF wurde 1994 zur Erarbeitung der TSI von den Verbänden UIC/GEB, UNIFE und UITP als gemeinnützige Organisation belgischen Rechts gebildet. Für die einzelnen TSI wurde der AEIF von der Europäischen Kommission ein Mandat erteilt. Für alle TSI wurde von der Europäischen Komission die nachfolgende Gliederung mit sieben Abschnitten vorgegeben: 1. Präambel; 2. Definition des Teilsystems/ Anwendungsbereich; 3. Grundlegende Anforderungen; 4. Beschreibung des Teilsystems, 4.1 und 4.2 Eckwerte und Schnittstellen, 4.3 Spezifizierte Leistungskennwerte, 4.4 Sonderfälle;5. Interoperabilitätskomponenten; 6. Bewertung der Konformität und/oder Gebrauchstauglichkeit, 6.1 Interoperabilitätskomponenten, 6.2 Teilsystem; 7. Umsetzung. Die Zeitplanung für die TSI sieht bis zum März 2000 die Vorlage der endgültigen Fassung der TSI-Entwürfe vor. Gegenwärtig müssen noch folgende Probleme gelöst werden: Bodenschwingungen, Seitenwind, Zugänglichkeit für behinderte Reisende, Bedingungen für die Anwendung von Wirbelstrombremsen (alle in Abstimmung mit TSI Fahrzeuge); Steuerung der Stromabnehmer bei Systemwechsel und die Geometrie der Stromabnehmerwippe; Normung der Qualität des Trinkwasssers in Zügen; elektromagnetische Verträglichkeit, Störfallstrategien; Konsequenzen der Revision der ERTMS-Spezifikationen für die TSI; Anwendung reibwertunabhängiger Bremsen; Regeln für Brandschutz.


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    Titel :

    Interoperabilität des Transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes - Stand der Bearbeitung der TSI


    Beteiligte:
    Breitling, W. (Autor:in)

    Erschienen in:

    ETR - Eisenbahntechnische Rundschau ; Bahn Report 1999 ; 27-34


    Erscheinungsdatum :

    1999


    Format / Umfang :

    7 Seiten, 1 Tabelle, 1 Quelle



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch