Im Jahre 1996 wurde die Richtlinie 96/48/EG über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems verabschiedet. Diese Richtlinie sieht vor, dass so genannte Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) von der Europäischen Vereinigung für Eisenbahn-Interoperabilität (AEIF) festgelegt werden, dem in der Richtlinie vorgesehenen gemeinsamen Gremium, in dem die Infrastrukturbetreiber, die Eisenbahnunternehmen und die Industrie vertreten sind. Die Richtlinie sieht außerdem die Anwendung der "EG"-Prüfverfahren vor, die von "Drittstellen" (sogenannten "benannten Stellen") durchgeführt werden, d.h. von Stellen, die weder an Entwurf noch an Entwicklung und Herstellung der zu prüfenden Komponenten und Teilsysteme beteiligt waren. Im Bereich der Hochgeschwindigkeit gilt es nun, die TSI durchzusetzen und die Kontrollarbeit der benannten Stellen zu begleiten. Hauptziel der Kommission bleibt dennoch die Interoperabilität des transeuropäischen Eisebahnsystems.
Rasche Fortschritte bei der Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystem
Rail international - Schienen der Welt / Deutsche Ausgabe ; 33 , 9 ; 2-7
2002-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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