Zur Ermittlung und Beurteilung von Laermimmissionen von Schiessanlagen im Rahmen des Vollzuges der Laermschutzverordnung (LSV) der Schweiz wird allgemein verstaendlich dargelegt, wie anhand von Betriebsdaten, einfachen akustischen Grundlagen und Belastungsgrenzwerten vorgegangen werden kann. Zunaechst werden die grundlegenden Begriffe erlaeutert. Die Betriebsdaten (DW, DS und M) der Schiessanlage kennzeichnen die Intensitaet des Schiessbetriebes. Als Mass fuer die Laermimmission dient der Beurteilungspegel in dB(A), der sich aus dem mittleren Einzelschusspegel und der von den Betriebsdaten abhaengigen Pegelkorrektur zusammensetzt. Zur Bestimmung des mittleren Einzelschusspegels in Abhaengigkeit von der mittleren Ausbreitungshoehe des hindernisfreien Schallweges ueber Grund und der Schalldaemmung des Schuetzenhauses diesen Graphiken in Form von Situationsplaenen im Massstab 1:10000. Die Beurteilung der Laermimmissionen geschieht durch Gegenueberstellung von ermittelten Beurteilungspegeln und den fuer den Einzelfall festgelegten Belastungsgrenzwerten.
Anleitung zur Ermittlung und Beurteilung von Laermimmissionen bei 300 m-Schiessanlagen
Instruction for the determination and judgement of sound immissions from 300 m-shooting grounds
Schriftenreihe Umweltschutz ; 58 ; 1-20
1987
20 Seiten, 17 Bilder, 1 Tabelle
Buch
Deutsch