Die in Eisenbahnschienen und in ihren Schweißverbindungen auftretenden Fehler können Brüche, Anrisse und sonstige Beschädigungen sein. Trotz der qualitativen Unterschiede bei den genannten Schienenfehlern wurde in der Anleitung für die Behandlung der Schienenbruchmeldebogen von 1939 [6.1] für die Deutsche Reichsbahn festgelegt: „Es sind nicht nur vollständige Brüche zu melden. Auch Anrisse im Kopf, Steg oder Fuß, längs oder quer, sowie Risse zwischen den Laschenlöchern gelten als Bruch und müssen gemeldet werden.“ Durch diese Formulierung wird berücksichtigt, dass in Abhängigkeit von der Zeit und der in ihr auf die Schienen einwirkenden Belastungen sich aus Beschädigungen Risse und aus denen wiederum Brüche entwickeln können.


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    Titel :

    BetriebsgefährdendeBetriebsgefährdung AusbrücheAusbruch, DurchbrücheDurchbruch und GleislückenGleislücke


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Schienenfehler 2 ; Kapitel : 6 ; 585-606


    Erscheinungsdatum :

    2021-09-30


    Format / Umfang :

    22 pages




    Medientyp :

    Aufsatz/Kapitel (Buch)


    Format :

    Elektronische Ressource


    Sprache :

    Deutsch




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