Entscheidungen - Multimodaler Transport - § 452a HGB; Art. 27, 28 EGBGB - Bei bekanntem Schadensort gilt gemäss § 452a HGB das Recht, das für einen hypothetischen Teilstrecken-vertrag gelten würde, wobei von einem Teilstrecken-vertrag zwischen den Parteien des Gesamtvertrags, nicht aber zwischen dem Auftragnehmer und einem Subunternehmer auszugehen ist - OLG Dresden, 14. 3.2002 - 19 U 2561-01
Transportrecht ; 25 , 6 ; 246
2002
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 765 za / jur 001 za | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht |
Teilstrecken einer multimodalen Beförderung und ihre Abgrenzung
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