Um bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen eine für beide Seiten befriedigende Lösung herbeizuführen, empfiehlt sich ein Aufhebungsvertrag. Er regelt die Abfindungshöhe, den Austrittstermin, die Sprachregelung und das Zeugnis. Im Gegensatz zur Kündigung bedeutet der Abschluss einer Trennungsvereinbarung die aktive Gestaltung der berufliche Zukunft - bei Einschluss einer Outplacement-Beratung sogar mit minimalem Risiko. Geeignete Anwälte unterstützen daher ihre Mandanten in der Optimierung der Ausstiegskonditionen und raten letztlich zur Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag. Vorausgesetzt dieser ist fair gestaltet und berücksichtigt die Interessenlage des Mitarbeiters. Unternehmen und Mitarbeiter sind in diesem Fall beide Sieger, wohingegen ein Rechtsstreit häufig zwei Verlierer hervorbringt.
Einvernehmliche Trennung durch Aufhebungsverträge
Personalwirtschaft ; 26 , 11 ; 80-81
1999-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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