Als Entlassungsentschädigung gelten nicht nur Abfindungen in Form von Einmalzahlungen, sondern auch Abfindungen in Monatsraten und andere Zuzahlungen zum Arbeitslosengeld oder Zahlungen wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Neben den Aspekten die in Teil I behandelt wurden, werden in diesem Beitrag die Themen Abwicklungsvertrag, Besteuerung der Abfindung (Brutto- und Nettovereinbarung, Steuerbefreiung, Lohnsteuer-Auskunft), Abfindung und Sozialversicherung, Ausgleichsquittung und Klageverzicht erörtert
Die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag (II)
Kerninhalte, Abfindungsregelungen und sozialrechtliche Fragen
Betrieb und Wirtschaft ; 54 , 9 ; 383-384, 386-388
01.01.2000
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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