Bei der Vielzahl von Arbeitszeitmodellen lassen sich drei Grundformen hervorheben, die ihrerseits jeweils spezifische Anforderungen an die Finanzierung und die Insolvenzsicherung stellen: die Altersteilzeitmodelle, die Zeitkontenmodelle und die Modelle, die eine Verknüpfung von Mehrarbeit mit der betrieblichen Altersversorgung vorsehen. So eignet sich zum Beispiel für die in der Regel auf fünf Jahre begrenzten Altersteilzeitmodelle die interne Finanzierung. Hier bietet sich unter Berücksichtigung des Insolvenzschutzes der Erwerb von Fondsteilen an.
Finanzierung flexibler Arbeitszeitmodelle
Personalwirtschaft ; 26 , 9 ; 70-74, 77
01.01.1999
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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