Als Fazit aus der Betrachtung des derzeitigen Standes des Anlagensicherheits-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzrechts, der gemeinsamen Regelungssystematik der drei Rechtsbereiche und der gemeinsamen sicherheitstechnischen Grundsätze und Abhängigkeiten wird eine Zusammenfassung der Vorschriften vorgeschlagen. Die Analyse des für Mensch und Umwelt vorhandenen Gefahrenpotentials technischer Anlagen führt zu dem Schluss, dass in drei eng miteinander verbundenen Schutzbereichen Gegenmaßnahmen wirksam werden müssen: Über die Betriebs- und Anlagengrenzen hinaus im Bereich der technischen Sicherheit mit dem besonders wichtigen Teilbereich der Anlagensicherheit zum Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen; innerhalb des Betriebes im Bereich der technischen Sicherheit zum Schutz der dort Beschäftigten und innerhalb und außerhalb des Betriebs oder der Anlage zum Schutz der Umwelt, insbesondere von Wasser, Boden und Luft sowie von Tieren, Pflanzen und von Kultur- und sonstigen Sachgütern.
Die Anlagensicherheit im Umweltschutz- und Arbeitsschutzrecht und ihre gegenseitigen Interdependenzen
Teil 2
Technische Überwachung ; 40 , 10 ; 38-42
1999-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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