Arbeitsschutzrecht gliedert sich in Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen (beide staatliches Recht), Unfallverhütungsvorschriften - UVV (der Unfallversicherungsträger) und zur Umsetzung in noch größere Zahl von Regeln, Richtlinien, Merkblättern, Normen usw. Hohe Sachkenntnis von Verantwortlichen notwendig. Trotz der Verzweigungen basiert dises Recht auf einer Systematik, die die Handhabbarkeit erleichtert; Grundsatz: vom Allgemeinen zum Speziellen. Das Regelwerk besteht aus Ge- und Verboten zur Ausrüstung und Gestaltung der Maschinen usw. sowie zum Verhalten der Beschäftigten. Ausgehend von Basisvorschriften (Arbeitsschutzgesetz) über Einzelvorschriften (Arbeits- und Gerätesicherheitsgesetz) und UVV bis zu Richtlinien und Merkblätter wird das Recht bahntypisch dargestellt.
Grundlagen des Arbeitsschutzrecht
Deine Bahn ; 26 , 11 ; 694-697
1998-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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