Nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz liegt die primäre Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb bei den Führungskräften, nicht den Sicherheitsbeauftragten. In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen Arbeitsschutzausschüsse eingerichtet werden.
Neues Arbeitsschutzrecht in Deutschland
Personalwirtschaft ; 24 , 2 ; 38-39
01.01.1997
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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