Nach dem neuen Arbeitsschutzgesetz liegt die primäre Verantwortung für den Arbeitsschutz im Betrieb bei den Führungskräften, nicht den Sicherheitsbeauftragten. In Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern müssen Arbeitsschutzausschüsse eingerichtet werden.


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    Titel :

    Neues Arbeitsschutzrecht in Deutschland



    Erschienen in:

    Personalwirtschaft ; 24 , 2 ; 38-39


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch