Bei der Einführung von Personalinformationssystemen ist der Betriebsrat zu beteiligen. Neben Informations- und Beratungsrechten greifen auch Mitbestimmungsrechte, da die Merkmale Personalfragebogen und Technische Überwachungseinrichtung angesprochen sind. Der Betriebsrat muss auch präventiv tätig werden, um die Beschäftigten vor unzulässigen Eingriffen in ihr Persönlichkeitsrecht zu schützen.
Mitbestimmung des Betriebsrates bei Personalinformationssystemen
Personalwirtschaft ; 26 , 3 ; 105-108
1999-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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