Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich zweierlei. Zur gerichtlichen Durchsetzung des Betriebsverfassungsrechts ist ein Beschlußverfahren vorgesehen. Betriebsratsmitglieder sollen Grobüberblick über arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren bekommen und dabei beachten, Prozeßrecht hat keine eigenständige Existenzberechtigung, sondern Hilfsfunktion, daß Streit über materielle Recht in geordneten Bahnen ausgetragen wird. In vielen Fällen betrieblicher Streit für Betriebsrat besser durch andere Formen der Auseinandersetzung mit Arbeitgeber geregelt. Läßt sich gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, muß Betriebsrat frühzeitig und umfassend mit Gewerkschaft und Prozeßbevollmächtigten zusammenarbeiten.


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    Titel :

    Das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 19 , 7 ; 383-394


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    12 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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