Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich zweierlei. Zur gerichtlichen Durchsetzung des Betriebsverfassungsrechts ist ein Beschlußverfahren vorgesehen. Betriebsratsmitglieder sollen Grobüberblick über arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren bekommen und dabei beachten, Prozeßrecht hat keine eigenständige Existenzberechtigung, sondern Hilfsfunktion, daß Streit über materielle Recht in geordneten Bahnen ausgetragen wird. In vielen Fällen betrieblicher Streit für Betriebsrat besser durch andere Formen der Auseinandersetzung mit Arbeitgeber geregelt. Läßt sich gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, muß Betriebsrat frühzeitig und umfassend mit Gewerkschaft und Prozeßbevollmächtigten zusammenarbeiten.
Das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren
Arbeitsrecht im Betrieb ; 19 , 7 ; 383-394
1998-01-01
12 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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