Das OVG Münster hat entschieden, daß im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren, in dem es um die Mitbestimmungspflicht von Einzelpersonalmaßnahmen geht, der betroffene Beschäftigte nicht Verfahrensbeteiligter sein kann. Die auf eine formale Argumentation gegründete Entscheidung läßt die materiell präjudizielle Wirkung des Beschlußverfahrens außer Acht. es bleibt zu wünschen, daß sich die Rechtsprechung mit den für eine Beteiligung sprechenden Argumenten künftig stärker auseinandersetzt.
Zur Beteiligung einzelner Beschäftigter im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren
Der Personalrat ; 15 , 12 ; 500-502
1998-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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