Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 6. März 1998 - 1 A 127/98.PVL - (rechtskräftig) Ein Beschäftigter ist im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren auch dann nicht beteiligt, wenn es um Mitbestimmungspflichtigkeit einer ihn betreffenden Personalmaßnahme geht. Das Verfahren betrifft die dienststelleninterne Willensbildung und damit die Frage, ob Rechte der Personalvertretung verletzt sind. Die Beteiligung eines Beschäftigten läßt sich nicht mit einer präjudiziellen Wirkung für die individuelle Rechtssituation rechtfertigen.
Beschlußverfahren: Beteiligung eines einzelnen Beschäftigten
Der Personalrat ; 15 , 12 ; 527-528
01.01.1998
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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