Nach amtlicher Bestätigung (veröffentlicht im Amtsblatt des BMV vom 14.03.98) werden künftig Bau und Ausbau von öffentlichen, d.h. diskriminierungsfreien Umschlaganlagen mit Bundesmitteln gefördert. In 1998 stehen bundesweit 30 Mio. DM bereit. Für den kombinierten Verkehr Schiene/Straße ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Bewilligungsbehörde. Ein Rechtsanspruch auf Fördergeld besteht nicht.
Wissmann: Bau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs durch Private wird mit Bahnhofsmitteln gefördert
Bus + Bahn ; 32 , 4 ; 3
1998-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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