Die geltende Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 01.04.2009 (KV-Richtlinie) sieht als Förderprogramm des Bundes für den Bau, die Erweiterung oder den Ausbau von Umschlaganlagen die Gewährung von Zuschüssen bis zu 85 % des zuwendungsfähigen Investitionsaufwands in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse aus Bundmitteln vor. Obwohl bis zum Ende der Laufzeit am 31.12.2011 jährlich die verlockenden Zahlen von 115 Millionen Euro zur Verfügung stehen, ist die unbedachte Antragsstellung gefährlich, auch wenn diese erfolgreich sein sollte. Vor dem Hintergrund des europäischen Beihilfenrechts kann es im Ergebnis sogar zur Insolvenz des Zuwendungsempfängers zur Folge haben. Die Bewilligung durch EBA oder der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West stellt keine Garantie für die Beihilfenrechtskonformität dar. Es sind daher immer zwei Seiten zu betrachten (die Bewilligung der Zuwendung als solche, und die Frage der beihilfenrechtlichen Konformität). Im Beitrag werden die wesentlichen Zuwendungsvoraussetzungen und -bedingungen dargestellt und es werden die Unterschiede zur Vorgänger-KV-Richtlinie erläutert.


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    Titel :

    Fördermöglichkeiten für Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs - die geltende KV-Richtlinie vom 1. April 2009


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2010-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch