Die Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 1. April 2009 tritt am 6. April in Kraft, ihr Vorläufer ist mit Ablauf des 31. Dezember 2008 außer Kraft getreten. Die vorliegende Bekanntgabe der Richtlinie durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung legt u. a. fest, wer für welchen Zweck und unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen für z. B. das Errichten von für den KV-Umschlag notwendigen Infrastrukturmaßnahmen, den Erwerb entsprechender Grundstücke oder die Beschaffung von Umschlaggeräten gewährt werden. Das Antragsverfahren wird erläutert, in Anlage 1 werden die zuwendungsfähigen Anlagen tabellarisch aufgelistet und in einer weiteren Anlage die Antragsunterlagen aufgeführt.
Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehr
Nr. 71
Verkehrsblatt ; 63 , 8 ; 254-259
2009-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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