Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung gibt die Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des kombinierten Verkehrs vom 10. März 2006 bekannt. Ziel der Richtlinie ist die Förderung des kombinierten Verkehrs (KV) durch Zuwendungen für den Bau, die Erweiterung und den Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs, soweit sie zur Erreichung des Förderzwecks unbedingt erforderlich und die Anlagen allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich sind. Als KV gelten Güterbeförderungen, bei denen der Lastkraftwagen, der Anhänger, der Sattelanhänger mit oder ohne Zugmaschine, der Wechselaufbau oder der Container von mindestens 20 Fuß Länge die Zu- und Ablaufstrecke auf der Straße und den übrigen Teil der Strecke auf der Schiene oder auf einer Binnenwasserstraße oder auf See, sofern diese mehr als 100 km Luftlinie beträgt, zurücklegt. In der Richtlinie werden Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage, Gegenstand der Förderung, Zuwendungsempfänger, Zuwendungsvoraussetzungen und Art und Umfang der Zuwendung geregelt und das Verfahren erläutert. Es werden die Richtlinie und die dazugehörigen Anhänge abgedruckt.
Richtlilnie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehr
Verkehrsblatt ; 60 , 7 ; 234-238
2006-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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