Die Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen vom 23. November 2011 tritt am 1. Januar 2012 in Kraft, ihr Vorläufer - die Richtlinie zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs vom 1. April 2009 - tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft. Die vorliegende Bekanntgabe der Richtlinie durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gibt einen Überblick über Ziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage sowie Gegenstand der Förderung, über Zuwendungsempfänger und Zuwendungsvoraussetzungen, über Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen sowie über die Pflichten des Zuwendungsempfängers. Weiter wird das Antragsverfahren erläutert. In Anlage 1 werden die zuwendungsfähigen Anlagen tabellarisch aufgelistet und in einer weiteren Anlage die Antragsunterlagen zur Standorterklärung sowie die Unterlagen zum Förderantrag aufgeführt.
Richtlinie (Verwaltungsvorschrift) zur Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs nichtbundeseigener Unternehmen
Nr. 245
Verkehrsblatt ; 65 , 24 ; 954-959
2011-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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