Mit Wirksamwerden des Gesetzespakets zur Bahnstrukturreform hat im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Wettbewerb Einzug gehalten. Dennoch wird der größte Teil des SPNV ohne Ausschreibung auf der Basis von Verkehrsverträgen von der Deutschen Bahn durchgeführt, was im Einklang mit dem Allgemeinen Eisenbahngesetz steht. Andererseits fordert das Haushaltsgrundsätzegesetz zwingend die Ausschreibung ab einem bestimmten Auftragsvolumen, denn Verkehrsleistungen im SPNV sind gemeinwirtschaftlicher Natur. Am Beispiel Nordrhein-Westfalen wird dieses juristische Spannungsfeld beleuchtet.
Der Schienenpersonennahverkehr im Lichte des neuen Vergaberecht
Vergabe von Verkehrsleistungen im SPNV in Nordrhein-Westfalen
Nahverkehr ; 16 , 3 ; 8-11
1998-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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