Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.04.1997 - 7 AZR 122/96: Setzt der Arbeitnehmer trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine bisherige Tätigkeit fort, ohne den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids zu unterrichten, erfolgt die Rückabwicklung der rechtsgrundlos erbrachten Arbeitgeberleistungen nach Bereicherungsrecht. Die Grundsätze des faktischen Arbeitsverhältnisses finden keine Anwendung.
Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen des Arbeitgeber
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 15 , 4 ; 199-201
1998-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Arbeitgeberleistungen
IuD Bahn | 1997
|IuD Bahn | 2009
|