In den 1990er Jahren kam es häufiger vor, dass Finanzdienstleistungsunternehmen potenziellen Anlegern in deren Privatwohnungen vorschlugen, vollständig über Darlehen finanzierte Immobilien zu erwerben. Die geplante Rückzahlung der Darlehen über Mieteinnahmen und Steuervorteile scheiterte jedoch oftmals. Da in Privatwohnungen geschlossene Verträge als so genannte "Haustürgeschäfte" unter bestimmten Voraussetzungen widerrufen werden können, hatte der Europäische Gerichtshof nun zu entscheiden, ob dies auch für die Darlehensverträge der geschädigten Anleger gilt und wie gegebenenfalls die Rückabwicklung eines widerrufenen Vertrags zu erfolgen hat.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Gemeinschaftsrechtskonforme Rückabwicklung von Haustür-"Schrottimmobilien"-Geschäften


    Untertitel :

    Anmerkungen zu den EuGH-Urteilen vom 25.10.2005 - Rs. C-350/03 und C-229/04


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 58 , 46 ; 2507-2512


    Erscheinungsdatum :

    2005-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Einblicke : Welten vor der Haustür

    Reinke, Ursula / Richter, Anping / Buxtehude, Gleichstellungsbüro | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2010



    Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Arbeitgeberleistungen

    IHK Südöstl. Westfalen zu Arnsberg | IuD Bahn | 1997