Die Europäische Union will einen offenen Binnenmarkt ohne Grenzen schaffen. Mit hoher Priorität sollen im Verkehrssektor bei den Bahnen die Rentabilität erhöht und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Im September 1996 hat die Richtlinie über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeits-Bahnsystems Gesetzeskraft angenommen. Die Richtlinie gilt für Strecken des Netzes mit Hochgeschwindigkeitsverkehr und Züge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 250 km/h. Die Richtlinie untergliedert das Bahngesamtsystem in sechs Teilsysteme, jede Richtlinie wird durch eine wirtschaftliche Bewertung ergänzt.
Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeits-Bahnsystem
ZEV+DET Glasers Annalen ; 122 , 2 ; 45-50
1998-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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