Die Weigerung eines alkoholkranken Arbeitnehmers, sich einer Therapie zu unterziehen, rechtfertigt nicht eine verhaltensbedingte Kündigung, liefert jedoch die Voraussetzung zur Begründung einer negativen Gesundheitsprognose als Grundlage einer personenbedingten Kündigung. Dies gilt auch bei Rückfälligkeit nach erfolgreicher Entwöhnungsbehandlung.


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    Titel :

    Arbeitsvertragliche Nebenpflicht zur Durchführung einer Alkoholtherapie?



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch