Im Vergleich mit anderen europäischen Ländern spielt Teilzeitarbeit in Deutschland eine bislang untergeordnete Rolle. Dies ändert sich, da viele Unternehmen erkannt haben, daß Teilzeitarbeit nicht nur aus Sicht der Mitarbeiter, sondern auch betriebswirtschaftlich vorteilhaft sein kann. Nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz sind Teilzeitbeschäftigte und Vollzeitbeschäftigte gleich zu behandeln. Hinweise zu spezifischen Regelungen im allgemeinen Arbeitsrecht, zum Teilzeit-Arbeitsvertrag sowie zur Sozialversicherungspflicht.
Arbeitsvertragliche und sozialversicherungsrechtliche Grundlagen der Teilzeitarbeit
Betrieb und Wirtschaft ; 49 , 10 ; 354-358
1995-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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