Nach bisherigem Recht blieben Einmalzahlungen bei Leistungsberechnung kurzzeitiger Lohnersatzleistungen (z. B. Kranken- und Arbeitslosengeld) unberücksichtigt. Durch das am 1.1.1997 in Kraft getretene Gesetz zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von Einmalzahlungen wird bestehende verfassungswidrige Ungleichbehandlung nicht beendet. Aus gewerkschaftlicher Sicht Ausweitung der Leistungsseite erreichen. Arbeitnehmer liegen bereits jetzt oft bei Leistungen unter Sozialhilfegrenze. Empfohlen wird Widerspruch gegen Bescheide für Lohnersatzleistungen einzulegen. Hinweis auf vorhandene Musterschreiben.
Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Einmalzahlungen
Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 3 ; 131-132
1997-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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