Nach Entscheidung des BAG steht dem Datenschutzbeauftragten des Unternehmens kein Kontrollrecht zu, wenn die Arbeitgeberin die Tätigkeit des Gesamtbetriebsrats für überwachungsbedürftig hält, weil dieser und die einzelnen Betriebsräte mit ihren PC personenbezogene Daten speichern und verarbeiten.


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    Titel :

    Keine Kontrolle der Personalvertretung durch den behördeninternen Datenschutzbeauftragten


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Personalrat ; 15 , 10 ; 420-422


    Erscheinungsdatum :

    1998-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch