Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 11.11.1997 - 1 ABR 21/97: Das Bundesdatenschutzgesetz gilt auch für die Datenverarbeitung durch Betriebsräte, doch besteht insoweit keine Kontrollbefugnis des betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach §§ 36, 37 BDSG.


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    Titel :

    Keine Kontrolle des Betriebsrats durch den Datenschutzbeauftragten auf Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetze


    Untertitel :

    Arbeitsrechtliche Entscheidungen



    Erschienen in:

    Betrieb ; 51 , 12 ; 627-631


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch







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