Nicht nur in der öffentlichen Verwaltung sondern auch in nichtöffentlichen Unternehmen ist der Anfall von persönlichen und "sensiblen" Daten durch neue technische Aufzeichnungsmethoden in den letzten Jahrzehnten immens gestiegen. Der Gesetzgeber hat daher auch für den nichtöffentlichen Bereich bestimmt, dass der Schutz personenbezogener Daten gewährleistet sein muss. Das dafür geschaffene Instrument ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte. Die primär relevanten Normen in diesem Zusammenhang sind die §§ 36, 37 und 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Aufgaben und Stellung des Datenschutzbeauftragten implizieren viele Fragen arbeitsrechtlicher Natur, die sich in der täglichen Praxis eines Unternehmens stellen können und die im Beitrag näher diskutiert werden.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Aufgaben und Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 21 ; 918-923


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2001


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Aufgaben und Stellung des Unteroffiziers

    Teske, Hermann | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1939