Bundesanstalt für Arbeit (BfA) betreibt Verschärfung der Sperrzeitenpraxis. Durch neue Erlaßlage Sperrzeiten, wenn eine offensichtlich rechtswidrige Kündigung durch Arbeitnehmer hingenommen wurde und Abfindung geflossen ist. Die Möglichkeit, in vorzeitigen Ruhestand zu gehen, soll verhindert werden. Arbeitnehmer wird Erkundigungspflicht übertragen. Ausweitung der Ausforschungspraxis durch BfA vorgesehen. Neue Erlaßlage fordert insbesondere Betriebsräte, Abstand von bisheriger Sozialplanpraxis zu nehmen, andere Faktoren einzubeziehen. Runderlaß verstößt gegen Art. 2 GG.
Weitere Verschärfung der Sperrzeitenpraxi
Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 3 ; 136-138
1997-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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