Ab 1998 kann das ÖBB-Streckennetz von Dritten benutzt werden.Für den Verkauf von Zugtrassen, die von den ÖBB als disponierfähig freigegeben werden, ist die Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (SCHIG), die eine Tochtergesellschaft des Bundes ist, zuständig. Derzeit werden die Rahmenbedingungen für die Benutzung des Schienennetzes, wie Preise, notwendige Konzession und entsprechend für den Bahnbetrieb qualifiziertes Personal ausgearbeitet.
"Reisebüro" für Güterverkehr
Die SCHIG ist ab 1998 für den Bahntrassenverkauf an Dritte zuständig
Verkehr ; 52 , 40 ; 3
1997-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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