Wenn ab Mitte 1998 ausländische Spediteure in Deutschland uneingeschränkt agieren dürfen, muß auch das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) angepaßt werden. Der Entwurf für ein neues GüKG unterscheidet zwar weiterhin zwischen gewerblichem und Werkverkehr, jedoch nicht mehr nach Fern-, Nah- und Umzugsverkehren. Kontingente und Konzessionen entfallen, erforderlich ist nur noch die subjektive Eignung des Unternehmers. Freigestellt vom GüKG sind weiterhin gemeinnützige und karitative Verkehre sowie bestimmte Transporte der Landwirtschaft. Für die Paketpost gelten Übergangsfristen.
Wenn die letzten Barrieren fallen
Neuer Ordnungsrahmen für den Güterverkehr
Spediteur ; 44 , 5 ; 4-6
01.01.1997
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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