Betriebsräten fällt in der Praxis die Kontrolle, ob die Schutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) eingehalten werden, nicht leicht. Erst recht gilt dies bei grenzüberschreitender Übermittlung von Arbeitnehmerdaten. Am Beispiel einer deutschen Computerfirma wird gezeigt, daß durch entsprechende Veränderungen die schutzwürdigen Belange der Arbeitnehmer gewahrt werden können. Abdruck einer Datenschutzvereinbarung zwischen deutscher Tochtergesellschaft und amerikanischen Mutter sowie dazugehörige Gesamtbetriebsvereinbarung. In vielen Staaten existiert kein dem deutschen Datenschutzrecht vergleichbarer Schutzstandard. Dateien dürfen nicht zum Selbstbedienungsladen werden.
Grenzüberschreitender Datenschutz - Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrat
Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 5 ; 258-266
1997-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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