Urlaub ist Freistellung Arbeitnehmer von Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung Arbeitsentgelt. Wesentliche Rechtsgrundlagen im Bundesurlaubsgesetz. Alle Mitarbeiter haben Anspruch auf Erholungsurlaub, Wartezeit 6 Monate. Seit 1.1.1995 Mindesturlaubsdauer 24 Werktage. Urlaubsanspruch erlischt grundsätzlich, wenn er nicht im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen wird. Festlegung der zeitlichen Lage erfolgt einseitig durch Arbeitgeber. Arbeitnehmer kann Leistungsklage auf Urlaubsgewährung erheben. Mitbestimmung Betriebsrat bei Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplan.
Grundzüge des Urlaubsrecht
Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 7-8 ; 399-406
01.01.1996
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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