Jahressteuergesetz 1996 enthält eine Vielzahl einschneidender Änderungen. Die Änderungen der Spesensätze haben in der Regel keine Auswirkungen auf bestehende arbeitsrechtliche Ansprüche. Anspruchsgrundlagen können Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung sowie Tarifvertrag sein. Bestehen diese Grundlagen nicht, hat der Arbeitnehmer aufgrund § 670 BGB individualrechtlichen Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Verpflegungsmehraufwendungen. Ausgleich Steuerbelastung berücksichtigen. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten ausreichend hohe Pauschbeträge vereinbaren.
Neue Reisespesen mitgestalten
Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 2 ; 92-96
01.01.1996
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lohn , Reisekosten , Tarifrecht , Bezüge , Personalrat , Betriebsrat
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