Die mit dem Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz vorgenommenen Änderungen im Arbeitsrecht auf den Gebieten Kündigungsschutz, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Erleichterungen beim Abschluß befristeter Arbeitsverträge rechtfertigen nicht den politischen Vorwurf "Kapitalismus pur", sondern dienen dem Ziel, mehr Wachstumsdynamik zu ermöglichen und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen. Der Gesetzgeber kann nur Angebote machen; ob die angestrebten Ziele erreicht werden, wird die Zukunft zeigen.
Das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz
Betrieb ; 49 , 39 ; 1973-1978
1996-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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