Am 01.10.1996 ist das Arbeitsrechtliche Beschäftigungs-Förderungsgesetz mit einer Reihe von Rechtsänderungen in Kraft getreten. Diese betreffen z.B. die Einschränkung des Kündigungsschutzes, die Erleichterung befristeter Arbeitsverträge, die Beschränkung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Änderungen des Urlaubsrechts oder die Beschleunigung des Interessenausgleichsverfahrens.
Das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 19 ; 1009-1017
1996-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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