Urteil BAG - vom 20. Sept. 1995; Az.: 4 AZR 685/94; vgl. auch Parallelentscheidung 4 AZR 413/94: Eine Frauengleichstellungsbeauftragte mit abgeschlossener Hochschulbildung übt keine ihrer Hochschulbildung entsprechende Tätigkeit aus und fällt daher nicht unter die Fallgruppe 1 a der Vergütungsgruppe II des BAT.
Eingruppierung von Frauengleichstellungsbeauftragten
Grundlagen der Weiterbildung ; 7 , 5 ; 287-290
01.01.1996
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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