Die Überprüfung einer krankheitsbedingten Kündigung erfolgt nach den Stufen Negativprognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen und Interessenabwägung. Stellt sich nach erfolgter Kündigung heraus, daß aufgrund verbesserten Gesundheitszustandes die Negativprognose nicht mehr zutrifft, ist im weiteren Verlauf des Kündigungsschutzes zu prüfen, ob die veränderten Umstände in die Interessenabwägung einzubeziehen sind. Damit könnte ein Beitrag zur Rechtssicherheit geleistet werden.
Rechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf eine Fehlprognose bei der krankheitsbedingten Kündigung
Betrieb ; 49 , 10 ; 526-528
1996-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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