Bei dem Bau von Anlagen zur Lagerung und zum Umschlag brennbarer Gase wie Propan oder Butan sowie deren Gemische stellt der Sicherheitsabstand in der Gesetzgebung einen entscheidenden Punkt dar. Der stete Streitpunkt zwischen den Genehmigungsbehörden und den Betreibern ist die Größe eines angenommenen Lecks, dementsprechend schwanken dann auch die Werte für die als notwendig erachteten Sicherheitsabstände zwischen 10 und 120 m. Der Bau gasdichter Zäune oder Wände als Schutzmaßnahme wird als problematisch angesehen und sollte deshalb nur Sonderfällen vorbehalten bleiben.


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    Titel :

    Sicherheitsabstände als Schadensvorsorge bei der Lagerung brennbarer Gase


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Technische Überwachung ; 37 , 1/2 ; 13-18, 21-22


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    10 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch